Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.11.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1263
BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93 (https://dejure.org/1993,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 7 B 5.93 (https://dejure.org/1993,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 7 B 5.93 (https://dejure.org/1993,1263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2255
  • NVwZ 1993, 980 (Ls.)
  • DVBl 1993, 885
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - BVerwGE 77, 19) kann im Verwaltungsrechtsstreit die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, für deren gerichtliche Geltendmachung ein anderer Rechtsweg gegeben ist, nur berücksichtigt werden, wenn die Gegenforderung rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Deshalb ist auch von dem Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17a Abs. 2 GVG abzusehen (vgl BVerwG vom 19.11.1997 - 2 B 178/96 - Juris; vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 - NVwZ 1993, 353; vom 31.3.1993 - 7 B 5/93 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 1; BGH vom 5.7.1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung

    Wegen § 17 Abs. 2 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist das Gericht der Sozialgerichtsbarkeit gehindert, über eine solche umstrittene Forderung, mit der gegen einen Beitragsanspruch aufgerechnet wird, zu entscheiden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1993, 7 B 5/93, NJW 1993, 2255 f ).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 31. März 1993 (- 7 B 5/93 - NJW 1993, 2255) für den Sonderfall einer Aufrechnung mit Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung unter Hinweis auf die nach Art. 34 Satz 3 GG gegebene Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte an der Auffassung festgehalten, daß die Verwaltungsgerichte darüber nicht entscheiden können.

    Überwiegend wird angenommen, daß das für die Klage zuständige Gericht zwei Möglichkeiten hat: Es kann das Verfahren aussetzen (§ 148 ZPO) und dem Beklagten eine Frist zur Klageerhebung setzen, oder aber - wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Klageforderung nicht in rechtlichem Zusammenhang steht - ein Vorbehaltsurteil erlassen (§ 302 ZPO) und erst das Nachverfahren aussetzen (BVerwG Beschluß vom 31. März 1993 - 7 B 5/93 - NJW 1993, 2255; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 145 Rz 33 a).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5467
BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92 (https://dejure.org/1992,5467)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92 (https://dejure.org/1992,5467)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1992 - 3 ObOWi 97/92 (https://dejure.org/1992,5467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermeidbare Lärmverursachung; Gefährdungstatbestand; Lärmbelästigung; Rechtsgutverletzung; Luftfahrzeugführer; Lärm; Sicherheitsmindesthöhe; Flugplatzverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2255 (Ls.)
  • NZV 1993, 119
  • BayObLGSt 1992, 130
  • BayObLGSt 1993, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.06.1982 - 1 ObOWi 192/82

    Lärm; Motor; Fahrzeugmotor; Laufenlassen; Unnötig; Unnötiger Lärm

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92
    Nach § 1 Abs. 2 LuftVO muss die Lärmverursachung nämlich nur geeignet sein, andere zu belästigen (vgl. § 6. Abs. 1 Satz 2 LuftVO; BGH u. OLG Köln aaO), wobei durch das Erfordernis der Unvermeidbarkeit eine Abwägung der Interessen des Flugzeugführers an der ordnungsgemäßen Führung des Luftfahrzeugs mit denen der potentiellen Lärmbetroffenen eröffnet wird (vgl. BayObLG VRS 63, 219/220 zu § 30 StVO ).
  • BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75

    Zur Entwicklung des § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Zwecke des

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92
    Während die Belästigung nach § 1 Abs. 1 LuftVO eine konkrete Rechtsgutverletzung beinhaltet, stellt die Lärmverursachung nach § 1 Abs. 2 LuftVO einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar (vgl. § 1 Abs. 2 bzw. § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO einerseits und § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO andererseits; dazu BGHSt 26, 340/343; BayObLG VRS 66, 295/296; OLG Köln VRS 72, 384/385).
  • BayObLG, 09.12.1983 - 3 ObOWi 146/83

    Nachtruhe; Lärm; Laufenlassen; Motor; Bus; Betrieb; Kraftfahrzeug; Wohngebiet

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92
    Während die Belästigung nach § 1 Abs. 1 LuftVO eine konkrete Rechtsgutverletzung beinhaltet, stellt die Lärmverursachung nach § 1 Abs. 2 LuftVO einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar (vgl. § 1 Abs. 2 bzw. § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO einerseits und § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO andererseits; dazu BGHSt 26, 340/343; BayObLG VRS 66, 295/296; OLG Köln VRS 72, 384/385).
  • BayObLG, 26.08.1987 - 3 ObOWi 118/87

    Zur Beurteilung der Besiedlungsdichte eines Gebiets

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92
    Ob der Betroffene über dem Ortsteil die absolute Sicherheitsmindesthöhe über dichtbesiedelten Gebieten (vgl. dazu BayObLGSt 1987, 87; OLG Düsseldorf VRS 70, 387/388) von 300 Metern eingehalten hat, ist vom Tatrichter nicht festgestellt.
  • OLG Köln, 23.01.1987 - Ss 19/87
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1992 - 3 ObOWi 97/92
    Während die Belästigung nach § 1 Abs. 1 LuftVO eine konkrete Rechtsgutverletzung beinhaltet, stellt die Lärmverursachung nach § 1 Abs. 2 LuftVO einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar (vgl. § 1 Abs. 2 bzw. § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO einerseits und § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO andererseits; dazu BGHSt 26, 340/343; BayObLG VRS 66, 295/296; OLG Köln VRS 72, 384/385).
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